
Was bringt mir der Markenschutz?
Ist das eigene Zeichen durch Markenrechte geschützt, kann Konkurrenten die verwechslungsfähige Verwendung untersagt werden. Wann genau das der Fall ist, stellt dieser Beitrag dar.
Markenschutz kann im Ausnahmefall allein durch einen hohen Bekanntheitsgrad entstehen, sicherer und unbedingt empfehlenswert ist aber der Weg der Eintragung beim DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) oder beim HABM (Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt). Hierbei muss die ein oder andere bürokratische Hürde übersprungen werden, die Anmeldung kann aber online erfolgen und es gibt viele Hilfestellungen. Außerdem werden Gebühren fällig. Gerade für Startups kann das Grund genug sein, auf eine Anmeldung zunächst zu verzichten. Wer seine Marke aber nicht eintragen und damit schützen lässt, riskiert seine Rechte. Zum einen besteht dann keine Handhabe gegen Missbrauch, wenn Dritte ein gleiches oder ähnliches Logo verwenden. Andererseits gilt bei der Anmeldung das Prinzip – wer zuerst kommt mahlt zuerst. Es kann also passieren, dass ein Dritter eine Marke, die Ihr mit viel Aufwand aufgebaut und beworben habt, für sich einträgt und Euch dann die Benutzung verbietet. Wie sich bereits beim Entwerfen der Marke Konfliktfälle verhindern lassen, lest ihr hier.
Wie funktioniert der Schutz?
Der wesentliche Sinn einer Marke besteht darin, Verbrauchern zu ermöglichen, mit ihr gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung dem Markeninhaber als Ursprung zuzuordnen. Nur so können ein positives Image und hohe Wertvorstellungen entstehen. Das birgt allerdings auch die Gefahr, dass Dritte das positive Image einer Marke dadurch anzuzapfen versuchen, dass sie ihre Produkte mit gleichen oder ähnlichen Marken kennzeichnen. Deswegen verbietet das MarkenG, dass ein Dritter auf seinen Produkten eure Marke oder ein ähnlichen Logo anbringen kann, wenn dadurch die Gefahr besteht, dass ein durchschnittlicher Verbraucher die Produkte verwechselt, also seine Waren oder Dienstleistungen für eure hält, § 14 Abs. 2 MarkenG.
Am deutlichsten ist der Fall des Plagiats, bei dem sowohl die Marke als auch das Produkt identisch nachgeahmt werden. Dann ist die Freude über das günstige Polo-Shirt genauso schnell zerstört wie das Krokodil-Logo nach der ersten Wäsche. Aber was ist z.B. mit Trainingsjacken mit 4 Streifen? Wenn nur die Marke oder das Produkt identisch sind oder beides sich bloß ähnelt, kommt es auf den Einzelfall an, ob die Gefahr einer Verwechslung durch die Verbraucher besteht. Sind die Produkte völlig verschieden, kann es sogar unproblematisch sein, wenn die identische Marke von unterschiedlichen Herstellern verwendet wird, zum Beispiel „Snickers“ für Schokoriegel und für Arbeitskleidung.
Wie weit reicht der Schutz?
Die Reichweite dieses Schutzes gegen gleiche und ähnliche Produkte hängt im Wesentlichen davon ab, für welche Produktkategorien oder Leistungen die Marke eingetragen ist. Das wird bei der Anmeldung festgelegt. Drei sogenannte Klassen von Produkten oder Dienstleistungen sind inklusive, jede weitere Klasse kostet. Hier müsst Ihr entscheiden, für welche Waren oder Dienstleistungen der Schutz entstehen soll. Wer zu knausrig ist, läuft Gefahr, dass schon eine Erweiterung des Geschäftsmodells nicht mehr erfasst ist. Andererseits sollte man auch nicht zu gierig sein und seine Marke vorsorglich für alle möglichen Produktkategorien eintragen. Das erhöht die Wahrscheinlichkeit auf ältere Rechte zu treffen und die Marke kann nach 5 Jahren angegriffen werden soweit sie nicht tatsächlich benutzt wird. Wurde eine Marke zu „eng“ angemeldet, kann sie nicht mehr erweitert werden. Zulässig ist es aber, dieselbe Marke nochmals in den gleichen oder anderen Klassen anzumelden.
Was tun wenn’s brennt?
Wenn tatsächlich jemand Eurer Marke zu nahe kommt und sie verletzt, hat man mit einer geschützten Marke einige Pfeile im Köcher. Als erster Schritt durch den Unterlassungsanspruch nach § 14 Abs. 5 MarkenG der Vertrieb der markenverletzenden Produkte schnell abgestellt werden. Dieser kann auch vorbeugend für zukünftige Verletzungshandlungen bestehen. In diesem Zusammenhang kann verlangt werden dass alle verletzenden Produkte aus dem Handel zurückgerufen und vernichtet werden. Die Schäden, die durch die Markenverletzung entstanden sind, müssen vom Verletzer nach § 14 Abs. 6 MarkenG ersetzt werden. Deren schwierige Berechnung wird durch verschiedene zur Auswahl stehende Berechnungsmodi, wie der Ersatz einer fiktiven Lizenz, erleichtert. Lest dazu auch hier unseren Artikel zur Durchsetzung von Ansprüchen bei Verletzung von Marken.
Hegen und Pflegen!
Um im Verletzungsfall all diese Schutzwirkungen in Anspruch nehmen zu können, muss die Marke allerdings im Einzelfall auch wirksam sein. Die Marke will gepflegt werden. Das setzt allgemein voraus, dass die Eintragung noch besteht und die Marke für die Produkte, für die sie eingetragen wurde, auch benutzt wird.
Anders als beim Patent oder Urheberrecht hat die Marke keinen einmalig festgelegten Gültigkeitszeitraum. Sie besteht nach Anmeldung zunächst zehn Jahre und kann danach beliebig oft jeweils wieder für zehn Jahre verlängert werden. So kann die Dauer des Markenschutzes für Euren Bedarf „maßgeschneidert“ werden – wird die Marke nicht mehr verwendet, könnt Ihr sie einfach auslaufen lassen.
Für die Benutzung besteht zunächst eine Schonfrist von 5 Jahren ab Eintragung. Danach können Dritte aber den Einwand der Nichtbenutzung erheben und die Löschung verlangen für alle Waren oder Dienstleistungen für die die Marke nicht verwendet wurde.
Internationaler Schutz
Markenschutzes ist territorial. Der Schutz nach deutschem Markenrecht besteht daher grundsätzlich nur in Deutschland. Über internationale Verträge wie dem Madrider Markenabkommen und dem Protokoll hierzu können Marken in andere Länder erstreckt werden.
Für das Gebiet der EU besteht außerdem die Möglichkeit, eine einheitliche europäische Marke anzumelden. Die gilt dann automatisch in allen Ländern der EU. Beide internationalen Schutzmechanismen sind aber etwas teurer als eine deutsche Markenmeldung.
Neben dem Markenschutz bestehen noch weitere Schutzmöglichkeiten für Kennzeichen, über die ihr euch hier informieren könnt.