Tipps zur Website-Erstellung
Manche Wünsche bleiben unerfüllt. Im Leben muss man das wohl akzeptieren. Bei Leistungsverträgen galt bisher allerdings das Prinzip, dass ein Anspruch auf die vereinbarte Leistung besteht. Das sieht das AG Essen anscheinend anders. Nur weil die Konzeptionierung einer suchmaschinenoptimierten (SEO) Website beauftragt war, heißt das noch nicht, dass sie auch zu liefern ist.
Im konkreten Fall stritten die Parteien darüber, ob ein entsprechender Auftrag ordnungsgemäß erfüllt wurde, obwohl die Website nicht SEO-optimiert war. Hierfür wäre wohl eine mobile Version der Website erforderlich gewesen. Google rankt entsprechende Seiten höher. Die SEO-Optimierung sei aber eher Frage der Programmierung, die im Streitfall später erfolgen sollte. Wer also sichergehen will, eine SEO-optimierte Website zu erhalten, sollte ausdrücklich die erforderlichen Leistungen wie etwa eine mobile Version vereinbaren.
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