Testsiegelwerbung im Internet
Der BGH hat erneut bestätigt, dass bei Online-Werbung mit Testsiegeln die Angabe der Internetseite, die den Test durchgeführt hat, ausreicht. Eine Verlinkung mit dem Testergebnis ist nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 08.12.2016 – Az.: I ZR 88/16).