Testsiegelwerbung im Internet
 

Der BGH hat erneut bestätigt, dass bei Online-Werbung mit Testsiegeln die Angabe der Internetseite, die den Test durchgeführt hat, ausreicht. Eine Verlinkung mit dem Testergebnis ist nicht erforderlich (BGH, Beschl. v. 08.12.2016 - Az.: I ZR 88/16).

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Rechtssichere Werbung: Den aufgeklärten Verbraucher zum Kauf verführen
 

Erfolgreiche Werbung soll Kunden in den Bann ziehen. Werbung ist daher geprägt von Übertreibungen, Hervorhebungen, der persönlichen, emotionalen Ansprache der Kunden und der Visualisierung des beworbenen Produkts. Gerade gegenüber Verbrauchern kann solche „typische“ Werbung rechtlich problematisch sein. (mehr …)

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