Neues Urhebervertragsrecht stärkt Kreative
 

Gut meint es der Gesetzgeber mit den Kreativen im neuen Gesetz zur Änderung des Urhebergesetzes. Durch die Änderung soll die Position der Kreativen bei der vertraglichen Rechteeinräumung gestärkt und die Durchsetzung ihres Anspruchs auf angemessene Vergütung verbessert werden. Neben zusätzlichen Kriterien zur Ermittlung einer angemessenen Vergütung wird es einen Auskunftsanspruch geben, mit dem die wesentliche Nutzung der Lizenz und die dadurch erwirtschafteten Erlöse seitens des Urhebers besser überblickt werden können. Werden exklusive Nutzungsrechte lediglich pauschal vergütet („Total Buy-Out“), erhält der Urheber nach 10 Jahren sogar ein Recht zur anderweitigen Verwendung. Neu ist auch das Verbandsklagerecht, welches die Durchsetzung von gemeinsamen Vergütungsregelungen erleichtern soll. In kommenden Beiträgen werden wir die Folgen der Gesetzesänderung näher ausleuchten.

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