Unlautere Nachahmung
 

Aufgabe der Rechtsprechung zum Einschieben in fremde Serie und zur Modeneuheit Wettbewerb lebt auch von der Nachahmung. Daher ist es grundsätzlich erlaubt, beim Mitbewerber abzukupfern. In der Praxis ist das riskant: Wer Produkte oder Leistungsangebote seines Mitbewerbers übernehmen möchte, hat nicht nur Urheber-, Design-, Gebrauchsmuster-, Marken-, Namens- oder Patentrechte zu prüfen, sondern auch den lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz. (mehr …)

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