
Namen, Marken, Unternehmenskennzeichen. Wann ist der Name meines Unternehmens oder meiner Produkte geschützt?
Sich ausreichend Zeit für die Wahl eines guten Namens zu nehmen, ist nicht nur für das Marketing, sondern auch aus rechtlicher Sicht gut.
Kreativität bei der Namenswahl zahlt sich aus. Ein unterscheidungskräftiger Name für ein Unternehmen ist automatisch mit der Aufnahme der Geschäftstätigkeit geschützt. Hierfür sorgen gesetzliche Vorschriften, z.B. § 12 BGB oder § 5 Markengesetz. Zudem können unterscheidungskräftige Zeichen leichter als Marke angemeldet werden.
Automatisch entstehende Rechte: Name, Firma, Unternehmenskennzeichen. Was ist was?
Die durch Gesetz automatisch entstehenden Rechte knüpfen an das an, was landläufig als ein Name eines Unternehmens verstanden wird, nämlich die Bezeichnung unter der man geschäftlich aktiv ist, unter der die Kunden das Unternehmen kennen. Dieser Name heißt im Handelsrecht auch Firma und ist in § 17 HGB geregelt. Das Namensrecht aus § 12 BGB wiederum schützt die Firma oder ein Unternehmenskennzeichen. § 5 MarkenG stellt fest, dass Unternehmenskennzeichen Zeichen sind, „die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden“. BGB, HGB und MarkenG decken unterschiedliche Bereiche des Schutzes eines Unternehmensnamens ab.
Zwischen allen diesen Rechten besteht aber eine gewisse Wechselwirkung. Liegen die Voraussetzungen des einen vor, sind in der Regel auch die der anderen erfüllt. Allen diesen Rechten gemein ist, dass sie nur entstehen, wenn sie zur Kennzeichnung des Unternehmens geeignet sind und Unterscheidungskraft besitzen. Der Begriff der Unterscheidungskraft stellt auf die Eignung einer Bezeichnung ab, für eine Zuordnung des Namens zu einem bestimmten Unternehmen zu sorgen. Der Gegenpol zu einer starken Unterscheidungskraft ist ein rein beschreibender Begriff für eine bestimmte Art von Leistung.
Ein Beispiel: würden wir die „HK2 Startup UG“ gründen, hätte der Name „HK2 Startup“ angesichts der vorangestellten Abkürzung eine ausreichende Unterscheidungskraft. Allein „Startup UG“ , würde als beschreibender Begriff wohl keinen Schutz auslösen.
Und was ist eine Marke?
Eine Marke dient – vergleichbar zu geschützten Namen oder Unternehmenskennzeichen – dazu, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Marken sind nicht als Name für ein Unternehmen geschützt, sondern als Name für die Produkte oder Leistungen eines Unternehmens. Der gewichtigste Unterschied ist jedoch, dass Markenrechte – bis auf die sehr seltene Ausnahme der durchgesetzten Marke – nicht automatisch entstehen, sondern erst mit Eintragung in ein Markenregister. Die Voraussetzungen für Markenfähigkeit sind jedoch ähnlich: Auch eine Marke muss geeignet sein, die Produkte des einen Unternehmens von denen der anderen zu unterscheiden. Oft werden Marken mit dem Unternehmensnamen identisch sein.
Was nützt mir die graue Theorie?
Ein prägnanter und ausgefallener Name für ein Unternehmen bietet viele Vorteile. Es entsteht bereits mit Aufnahme einer wirtschaftlichen Tätigkeit ein Schutz am Namen selbst, mit der Möglichkeit, gegen Nachahmer vorzugehen. So bietet z.B. das Namensrecht aus § 12 BGB gute Aussichten, einem Nachahmer die Nutzung einer mit dem Namen identischen Domain zu verbieten. Es ist sogar manchmal möglich aus der eigenen Unternehmenskennzeichnung gegen spätere Markeneintragungen Dritter vorzugehen.
Der Schutz über die Anmeldung von Marken geht jedoch darüber hinaus und sollte unbedingt geprüft sein, bevor ein Unternehmen mit einem coolen Namen im Markt auftritt. Aus bestehenden Markenrechten können beispielsweise Unterlassungsansprüche gegen die identische oder verwechslungsfähige Nutzung von Zeichen durch Nachahmer geltend machen und dieser Schutz besteht für 5 Jahre ohne, dass das Produkt in den Markt kommen muss.
Wählt man hingegen rein beschreibende Begriffe für sein Unternehmen oder seine Produkte, wird es schwer, Konkurrenten davon abzuhalten diese Bezeichnungen für die eigenen Zwecke zu verwenden.