
Marken anmelden: Verfahren, Kosten & Strategien
Wir haben bereits darüber berichtet, was der Markenschutz einem Startup bringen kann. Eine Marke bekommt man aber erst, wenn man das Eintragungsverfahren beim zuständigen Markenamt durchlaufen hat. Hier geben wir einen Überblick über die Verfahren, Kosten und strategische Erwägungen bei der Markenanmeldung.
Von Firmenmarken, Produktmarken und Markenportfolios
Marke ist nicht gleich Marke. Basis der Markenstrategie eines Startups ist die Überlegung, unter welcher Bezeichnung man sein Produkt am Markt etablieren will. Ist das Unternehmen das Produkt, wie zum Beispiel am Anfang bei Google? Oder sollen sich der Name des Unternehmens und Produkts unterscheiden, wie z.B. bei Nivea und Beiersdorf? Ein wesentlicher Punkt dürfte dabei sein, ob bereits mehrere Produkte in Planung sind. Arbeitet das Startup an verschiedenen Softwarelösungen, liegt es auf der Hand, diese unter eigenen Marken zu vertreiben.
Internationalisierung – EU-Marke oder nationale Marken?
Viele Startups wollen nicht nur in Deutschland, sondern international tätig werden. Konzentriert sich das Startup zunächst auf den europäischen Markt, bietet sich gleich eine EU-Marke an. Mit deren Eintragung besteht markenrechtlicher Schutz für alle Mitgliedsstaaten der EU. Hier ist aber vorab eine gute Recherche gefragt, denn die Marke muss in allen Ländern der EU eintragungsfähig sein. Dies erfordert unter anderem, dass es niemanden gibt, der aufgrund bestehender Namens- oder Kennzeichenrechte ältere Rechte an einer Bezeichnung geltend machen kann. Außerdem darf die gewählte Marke in keiner der Sprachen der EU beschreibend sein. So kann zum Beispiel passieren, dass eine Bezeichnung, die dem Französischen entlehnt ist, in Deutschland als Marke eingetragen würde, eine EU-Marke aber an der fehlenden Unterscheidungskraft und dem Protest des französischen Markenamtes scheitert.
Will das Startup an bestimmten Bezeichnungen festhalten, können international unterschiedliche, auf die nationalen Märkte angepasste Marken für Produkte gebildet und in den jeweiligen Ländern angemeldet werden. Ein Vielen aus dem Urlaub bekanntes Beispiel ist der Eishersteller Langnese, der das identische Logo mit unterschiedlichen Wortbestandteilen kombiniert.
Manchmal zwingen aber auch die eigenen Ungeschicklichkeiten dazu, verschiedene Marken zu bilden. Wie wertvoll eine gute Recherche und Planung sein kann, musste vor einigen Jahren Mitsubushi feststellen, als das in Deutschland erfolgreiche Modell „Pajero“ in Spanien auf den Markt kommen sollte.
Märkte frühzeitig besetzen
Eine angemeldete EU-Marke kann damit helfen, bereits frühzeitig einen Markt zu besetzen und sich vor Nachahmern in einem anderen Land zu schützen. Steht der Eintragung einer EU-Marke eine nationale Marke in einem der Mitgliedsstaaten entgegen, bedeutet dies allerdings nicht das Ende aller Träume. In diesem Fall bleibt der Weg über ausgewählte nationale Marken in einzelnen Mitgliedsstaaten. Wächst das eigene Unternehmen, kann man später versuchen, den möglichen Konkurrenten zu verdrängen oder aber über eine Abgrenzungsvereinbarung die Nutzung der Marke zu ermöglichen.
Verfahren und Kosten
Die Markenverfahren werden zur Anmeldung von nationalen, europäischen und anderen internationalen Marken einheitlich über die nationalen Markenämter eingeleitet. Mit den Besonderheiten des Markenrechts in anderen Ländern muss man sich dann befassen, wenn die nationalen Markenämter die Eintragungsfähigkeit oder Anträge auf Verlängerung von Marken prüfen. So fordert zum Beispiel das amerikanische Markenamt konkrete Nachweise für die Benutzung einer Marke. Die Kosten für eine Anmeldung variieren je nach dem Schutzumfang, den das Startup wählt. Eine nationale Marke ist vergleichsweise günstig ab 300,00 EUR zu bekommen. Bei einem internationalen Rollout können leicht Verfahrenskosten im vierstelligen Bereich entstehen. Einen Überblick über die einzelnen Verfahren, Voraussetzungen und Kosten haben wir hier beigefügt:
Markenverfahren national und international
Ihr habt Fragen? HK2 unterstützt Euch bei
- der Anmeldung,
- dem Eintragungsverfahren und
- der Verteidigung von deutschen oder europäischen Marken gegen Rechtsverletzungen.