HK2 Insights: Schwarzer Tag für „Black Friday“
Der Inhaber einer Marke darf anderen die Nutzung des geschützten Zeichens verbieten. Zum Schutz des freien Gebrauchs der Sprache sind freihaltebedürftige Alltagsbegriffe und solche ohne Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen. Einer Gesellschaft aus Hongkong gelang es dennoch, sich die Marke „Black Friday“ zu sichern. Nachvollziehbar die Aufregung, als Online-Händlern kurz vor dem gleichnamigen Freitag nach Thanksgiving Abmahnungen ins Haus flatterten.
Für einen Mandanten gingen wir in die Gegenoffensive und stellten Löschungsantrag. Erfreulich klar die Entscheidung des Markenamtes: „Black Friday“ fehlt die Unterscheidungskraft. Die Marke ist zu löschen. Der unter „Black Friday“ in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke „seinen Weg auch nach Deutschland gefunden“.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Markeninhaberin kann hiergegen noch Rechtsbehelf einlegen.
To be continued…
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