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NEWSLETTER – HK2 – Der Rote Faden 07/2019 – Plagiate, Journalismus, Facebook, Haftung im Internet
 

 

 

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HK2 - Der Rote Faden

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HK2 - Der Rote Faden

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Sehr geehrte Damen und Herren,

schön, dass Sie da sind. Der Sommer bringt neues aus den Gerichten. Nehmen Sie sich einen (alkoholfreien) Drink, es wird kurios. So hat der BGH kürzlich zur Haftung von Fernsehsendern für YouTube Videos Dritter entschieden, während auf europäischer Ebene der Kinofilm „Fack Ju Göthe“ Anlass für die Prüfung eines Verstoßes gegen die guten Sitten ist. Und auch im Bereich des Datenschutzes, der bisher nicht gerade für extensive Rechtsprechung bekannt war, sind interessante Entscheidungen ergangen. So musste das Amtsgericht Riesa zur Klärung eines Drohnentods durch Luftgewehr hinzugezogen werden und in Luxemburg hat der EuGH am Montag seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Verantwortlichkeit von Webseitenbetreibern für die Datenverarbeitung bei der Nutzung von Facebook-Like-Buttons verkündet. Wie unser Kollege Karsten U. Bartels LL.M. das EuGH-Urteil einschätzt, hat er dem Der Tagesspiegel im Interview berichtet.

Einen schönen Sommer wünsche ich Ihnen.

Ihre/ Eure
Dr. Johanna Schmidt-Bens

 

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Sehr geehrte Frau Wojtyga,

schön, dass Sie da sind. Der Sommer bringt neues aus den Gerichten. Nehmen Sie sich einen (alkoholfreien) Drink, es wird kurios. So hat der BGH kürzlich zur Haftung von Fernsehsendern für YouTube Videos Dritter entschieden, während auf europäischer Ebene der Kinofilm „Fack Ju Göthe“ Anlass für die Prüfung eines Verstoßes gegen die guten Sitten ist. Und auch im Bereich des Datenschutzes, der bisher nicht gerade für extensive Rechtsprechung bekannt war, sind interessante Entscheidungen ergangen. So musste das Amtsgericht Riesa zur Klärung eines Drohnentods durch Luftgewehr hinzugezogen werden und in Luxemburg hat der EuGH am Montag seine mit Spannung erwartete Entscheidung zur Verantwortlichkeit von Webseitenbetreibern für die Datenverarbeitung bei der Nutzung von Facebook-Like-Buttons verkündet. Wie unser Kollege Karsten U. Bartels LL.M. das EuGH-Urteil einschätzt, hat er dem Der Tagesspiegel im Interview berichtet.

Einen schönen Sommer wünsche ich Ihnen.

Ihre/ Eure
Dr. Johanna Schmidt-Bens

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HK2 - Red Flags

„Plagiat“ als Meinung oder Tatsache

Bezeichnung als „Plagiat“: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?
Seit der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Gutenberg sind Plagiatsvorwürfe immer wieder Gegenstand von Berichterstattung. Welche rechtliche Handhabe haben die Betroffenen gegen Plagiatsvorwürfe? Ein Unterlassungsanspruch ist nur erfolgreich, wenn die Bezeichnung „Plagiat“ als Tatsachenbehauptung und nicht als Meinung zu qualifizieren ist. Dies wiederum hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab, so das LG Frankfurt/Main. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt konnte die Bezeichnung eines Buches als „Plagiat“ nur dahingehend verstanden werden, dass konkrete Textpassagen eines anderen Buches übernommen wurden, ohne die Quelle zu zitieren. Dieser Aussagegehalt ist dem Beweis zugänglich und somit eine Tatsachenbehauptung.
Lesenswert ist die Entscheidung auch wegen der Darstellung anderer Rechtsprechung, die zeigt, dass „Plagiat“ – je nach Kontext der Äußerung – auch eine zulässige Meinungsäußerung sein kann.

Nadja Marquard

 

Nadja Marquard

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HK2 - Red Flags

„Plagiat“ als Meinung oder Tatsache

Bezeichnung als „Plagiat“: Meinungsäußerung oder Tatsachenbehauptung?
Seit der Plagiatsaffäre um Karl-Theodor zu Gutenberg sind Plagiatsvorwürfe immer wieder Gegenstand von Berichterstattung. Welche rechtliche Handhabe haben die Betroffenen gegen Plagiatsvorwürfe? Ein Unterlassungsanspruch ist nur erfolgreich, wenn die Bezeichnung „Plagiat“ als Tatsachenbehauptung und nicht als Meinung zu qualifizieren ist. Dies wiederum hängt vom Gesamtkontext der Äußerung ab, so das LG Frankfurt/Main. In dem zugrunde liegenden Sachverhalt konnte die Bezeichnung eines Buches als „Plagiat“ nur dahingehend verstanden werden, dass konkrete Textpassagen eines anderen Buches übernommen wurden, ohne die Quelle zu zitieren. Dieser Aussagegehalt ist dem Beweis zugänglich und somit eine Tatsachenbehauptung.
Lesenswert ist die Entscheidung auch wegen der Darstellung anderer Rechtsprechung, die zeigt, dass „Plagiat“ – je nach Kontext der Äußerung – auch eine zulässige Meinungsäußerung sein kann.

Nadja Marquard
Nadja Marquard

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Journalistisches Gewerbe

Presse, Medien und Unternehmen konvergieren. Medien verkaufen Produkte und Konzerne tweeten News. Für werbliche und journalistische Tätigkeit gelten aber ganz unterschiedliche Vorschriften. Das BVerwG hatte zu entscheiden, ob eine Vergabedatenbank als „journalistisch redaktioneller Telemediendienst“ medienrechtlich Auskunft von einer Behörde verlangen kann.Das Gericht stellt auf die Wahrnehmung der Funktion der Presse ab. Auf eine redaktionelle Organisation der Publikation käme es allenfalls für das datenschutzrechtliche Medienprivileg an. Wenn Datenbanken an individuellen geschäftlichen Interessen ausgerichtet seien, trügen sie zur öffentlichen Meinungsbildung nichts bei, erfüllten also keine Pressefunktion.
Noch immer prägt also ein anachronistischer Pressebegriff die Vorstellung der Gerichte. Mit dem Grünbuch Konvergenz hatte die EU bereits 1997 versucht, hier die Meinungsbildung anzuregen. Hätte wohl gedruckt werden müssen.

 

Hartmann

 

Matthias Hartmann

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Journalistisches Gewerbe

Presse, Medien und Unternehmen konvergieren. Medien verkaufen Produkte und Konzerne tweeten News. Für werbliche und journalistische Tätigkeit gelten aber ganz unterschiedliche Vorschriften. Das BVerwG hatte zu entscheiden, ob eine Vergabedatenbank als „journalistisch redaktioneller Telemediendienst“ medienrechtlich Auskunft von einer Behörde verlangen kann.

Das Gericht stellt auf die Wahrnehmung der Funktion der Presse ab. Auf eine redaktionelle Organisation der Publikation käme es allenfalls für das datenschutzrechtliche Medienprivileg an. Wenn Datenbanken an individuellen geschäftlichen Interessen ausgerichtet seien, trügen sie zur öffentlichen Meinungsbildung nichts bei, erfüllten also keine Pressefunktion.
Noch immer prägt also ein anachronistischer Pressebegriff die Vorstellung der Gerichte. Mit dem Grünbuch Konvergenz hatte die EU bereits 1997 versucht, hier die Meinungsbildung anzuregen. Hätte wohl gedruckt werden müssen.

Hartmann
Matthias Hartmann

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Aus für Facebook-Gewinnspiele?

Das beliebte Vorgehen auf Facebook, die Teilnahme an einem Gewinnspiel an die Abgabe einer Nutzerbewertung zu koppeln, dürfte aus rechtlicher Sicht vor dem Aus stehen.
Grund hierfür ist, dass die Werbung eines Unternehmens mit Kundenbewertungen (insbesondere mit deren Durchschnittswert) dann irreführend ist, wenn die abgegebenen Bewertungen nicht alle frei abgegeben wurden, sondern durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel motiviert waren. Es liegen dann zwar keine rechtswidrigen, „bezahlten“ Bewertungen vor, jedoch sind diese auch nicht objektiv, was der Verkehr aber erwartet (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.05.2019, Az.: 6 U 14/19).
Die Verknüpfung von Gewinnspielteilnahme und Bewertungen auf Facebook und vergleichbaren Portalen stellt somit ein abzuwägendes Risiko dar. Da viele Unternehmen mit ihren Facebook-Gesamtbewertung auch außerhalb von Facebook werben, fällt der eventuelle Verlust dieser Werbemöglichkeit nach einer Abmahnung/ Klage besonders ins Gewicht.

hilser

 

Tecumtha Hilser LL. M.

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Aus für Facebook-Gewinnspiele?

Das beliebte Vorgehen auf Facebook, die Teilnahme an einem Gewinnspiel an die Abgabe einer Nutzerbewertung zu koppeln, dürfte aus rechtlicher Sicht vor dem Aus stehen.
Grund hierfür ist, dass die Werbung eines Unternehmens mit Kundenbewertungen (insbesondere mit deren Durchschnittswert) dann irreführend ist, wenn die abgegebenen Bewertungen nicht alle frei abgegeben wurden, sondern durch die Teilnahme an einem Gewinnspiel motiviert waren. Es liegen dann zwar keine rechtswidrigen, „bezahlten“ Bewertungen vor, jedoch sind diese auch nicht objektiv, was der Verkehr aber erwartet (OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.05.2019, Az.: 6 U 14/19).
Die Verknüpfung von Gewinnspielteilnahme und Bewertungen auf Facebook und vergleichbaren Portalen stellt somit ein abzuwägendes Risiko dar. Da viele Unternehmen mit ihren Facebook-Gesamtbewertung auch außerhalb von Facebook werben, fällt der eventuelle Verlust dieser Werbemöglichkeit nach einer Abmahnung/ Klage besonders ins Gewicht.

hilser
Tecumtha Hilser LL. M.

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Einmal im Netz – Haftung für immer

Wer ein Video mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten im Internet veröffentlicht, haftet auch für die illegale Weiterverbreitung durch Dritte.

Insbesondere soll der Erstveröffentlicher die nicht beitreibbaren Kosten aus einem Vorgehen gegen die Dritten erstatten müssen.

Dadurch erhöht sich das Risiko für Medien erheblich, wenn Inhalte auch im Internet verwertet werden.

Gerade Verdachtsberichterstattung oder kritische Veröffentlichungen werden oft erst im Zuge langwieriger Prozesse als rechtswidrig eingestuft.

Wer es sich leisten kann, geht also breit gegen Veröffentlichungen vor und kann auf eine Erstattung der Kosten hoffen – schön für die einschlägigen Anwälte.

 

 

Matthias Hartmann

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Einmal im Netz – Haftung für immerWer ein Video mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten im Internet veröffentlicht, haftet auch für die illegale Weiterverbreitung durch Dritte.

Insbesondere soll der Erstveröffentlicher die nicht beitreibbaren Kosten aus einem Vorgehen gegen die Dritten erstatten müssen.

Dadurch erhöht sich das Risiko für Medien erheblich, wenn Inhalte auch im Internet verwertet werden.

Gerade Verdachtsberichterstattung oder kritische Veröffentlichungen werden oft erst im Zuge langwieriger Prozesse als rechtswidrig eingestuft.

Wer es sich leisten kann, geht also breit gegen Veröffentlichungen vor und kann auf eine Erstattung der Kosten hoffen – schön für die einschlägigen Anwälte.

Matthias Hartmann

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dunkelrot

 

Verbraucherschutz über alles?

Der BGH musste entscheiden, ob für Matratzen eine Ausnahme vom Widerrufsrecht gilt, als Hygieneartikel nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB sind (BGH, Urt. v. 3. Juli 2019 – VIII ZR 194/16). Der Käufer wollte eine Matratze zurückgeben, obwohl er die Schutzfolie entfernt hatte. Der EuGH entschied über die Vorlagefrage des BGH, dass Matratzen keine Hygieneartikel i.S.d. Verbraucherrechte-RL sind. Die Ausnahme sei eng auszulegen, eine Matratze könne desinfiziert, gereinigt und dann wiederverkauft werden.

Angesichts der bisherigen Rechtsprechung überrascht dies nicht. 2010 entschied der BGH, dass ein Verbraucher bei dem Widerruf eines Online-Geschäfts über ein Wasserbett den gesamten Kaufpreis erstattet bekommt.

 

Obwohl das einmal mit Wasser befüllte Bett nicht mehr verwertbar war (BGH, Urt. v. 03.11.2010 – VIII ZR 337/09). Im Fernabsatz müsse der Verbraucher wie im Laden die Ware prüfen und ausprobieren können. Er solle nicht abgeschreckt werden, sein Widerrufsrecht auszuüben, betonte schon zuvor der EuGH.

Online-Händler trifft dies schwer. Deren Belange werden vor lauter Verbraucherschutz nicht berücksichtigt. Dabei überrascht der angelegte Maßstab: Auch im Laden können Matratzen nicht einfach entsiegelt werden. Höchstens kann man auf einem Ausstellungsstück Probe liegen. Dem Verbraucher ist auch zuzumuten eine Matratze mit Folie zu testen, anstatt sich das Modell direkt nach Hause liefern zu lassen. Auch die Umwelt würde es dem Verbraucher danken.

 

Sina Schmiedefeld

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dunkelrot

Verbraucherschutz über alles?

Der BGH musste entscheiden, ob für Matratzen eine Ausnahme vom Widerrufsrecht gilt, als Hygieneartikel nach § 312g Abs. 2 Nr. 3 BGB sind (BGH, Urt. v. 3. Juli 2019 – VIII ZR 194/16). Der Käufer wollte eine Matratze zurückgeben, obwohl er die Schutzfolie entfernt hatte. Der EuGH entschied über die Vorlagefrage des BGH, dass Matratzen keine Hygieneartikel i.S.d. Verbraucherrechte-RL sind. Die Ausnahme sei eng auszulegen, eine Matratze könne desinfiziert, gereinigt und dann wiederverkauft werden.

Angesichts der bisherigen Rechtsprechung überrascht dies nicht. 2010 entschied der BGH, dass ein Verbraucher bei dem Widerruf eines Online-Geschäfts über ein Wasserbett den gesamten Kaufpreis erstattet bekommt.

Obwohl das einmal mit Wasser befüllte Bett nicht mehr verwertbar war (BGH, Urt. v. 03.11.2010 – VIII ZR 337/09). Im Fernabsatz müsse der Verbraucher wie im Laden die Ware prüfen und ausprobieren können. Er solle nicht abgeschreckt werden, sein Widerrufsrecht auszuüben, betonte schon zuvor der EuGH.

Online-Händler trifft dies schwer. Deren Belange werden vor lauter Verbraucherschutz nicht berücksichtigt. Dabei überrascht der angelegte Maßstab: Auch im Laden können Matratzen nicht einfach entsiegelt werden. Höchstens kann man auf einem Ausstellungsstück Probe liegen. Dem Verbraucher ist auch zuzumuten eine Matratze mit Folie zu testen, anstatt sich das Modell direkt nach Hause liefern zu lassen. Auch die Umwelt würde es dem Verbraucher danken.

Sina Schmiedefeld

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Compliance & Data Protection

Die Kolumne der HK2 Comtection GmbH

 

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Compliance & Data Protection

Die Kolumne der HK2 Comtection GmbH

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Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte – für manche das Unwort des Jahres 2018. Die Pflicht zur Bestellung bestand zwar schon vorher,  viele beschäftigen sich trotzdem erst aus Anlass der DSGVO mit dieser Institution. Die Nachfrage stieg massiv an. Nun wird die Grenze für die Bestellpflicht von 10 auf 20 dauerhaft datenverarbeitende Personen angehoben. So hat es der Bundestag im 2. DSAnpUG-EU beschlossen. Kleinere Unternehmen sollen entlastet werden. Die müssen aber natürlich auch ohne DSB-Pflicht die Vorgaben der DSGVO weiter erfüllen. Hierzu hätte man besser beim Beratungsbedarf ansetzen sollen, nicht bei der Beratungspflicht. Viele Vorgaben des Datenschutzes sind immer noch ungeklärt oder so komplex und undurchdringlich, dass diese für Laien ohne Hilfe kaum umzusetzen sind. So manche gesparte DSB-Vergütung dürfte künftig direkt in verhängte Bußgelder fließen.

 

Verteidigung der Persönlichkeitsrechte durch Flugabwehr #Drohnentod

Das Fliegen einer kameraausgestatteten Drohne über dem Nachbargrundstück ist keine kindlich-unschuldige Freizeitbeschäftigung, sondern eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Nachbarn. Das musste ein Drohnenpilot vor dem Amtsgericht Riesa lernen, der mit der Drohne seines Cousins das gegen Blicke geschützte Nachbargrundstück überflogen, die Ehefrau des Nachbarn verfolgt und deren gemeinsame Kinder verängstigt hatte. Der Nachbar griff kurzerhand zum handelsüblichen Luftgewehr und holte die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte seiner Familie mit zwei Schüssen vom Himmel, was zum Totalschaden des Fluggeräts führte. Das Gericht sprach den Nachbarn vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei, da dieser im bürgerlich rechtlichen Notstand (§ 228 BGB) gehandelt hatte. Erst luftgestützt ausspähen, dann noch Strafantrag stellen: Mimimi.

 

 


Michael Schramm LL. M.

Consultant der HK2 Comtection GmbH, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)

 

Wagner
 

 


Lukas Wagner LL.M.

Datenschutzbeauftragter der HK2 Comtection GmbH

 

 

 

 

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Bestellpflicht für Datenschutzbeauftragte

Der Datenschutzbeauftragte – für manche das Unwort des Jahres 2018. Die Pflicht zur Bestellung bestand zwar schon vorher,  viele beschäftigen sich trotzdem erst aus Anlass der DSGVO mit dieser Institution. Die Nachfrage stieg massiv an. Nun wird die Grenze für die Bestellpflicht von 10 auf 20 dauerhaft datenverarbeitende Personen angehoben. So hat es der Bundestag im 2. DSAnpUG-EU beschlossen. Kleinere Unternehmen sollen entlastet werden. Die müssen aber natürlich auch ohne DSB-Pflicht die Vorgaben der DSGVO weiter erfüllen. Hierzu hätte man besser beim Beratungsbedarf ansetzen sollen, nicht bei der Beratungspflicht. Viele Vorgaben des Datenschutzes sind immer noch ungeklärt oder so komplex und undurchdringlich, dass diese für Laien ohne Hilfe kaum umzusetzen sind. So manche gesparte DSB-Vergütung dürfte künftig direkt in verhängte Bußgelder fließen.

Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.
Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.

 

Senior Consultant der HK2 Comtection GmbH, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)

Verteidigung der Persönlichkeitsrechte durch Flugabwehr #Drohnentod

Das Fliegen einer kameraausgestatteten Drohne über dem Nachbargrundstück ist keine kindlich-unschuldige Freizeitbeschäftigung, sondern eine Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der Nachbarn. Das musste ein Drohnenpilot vor dem Amtsgericht Riesa lernen, der mit der Drohne seines Cousins das gegen Blicke geschützte Nachbargrundstück überflogen, die Ehefrau des Nachbarn verfolgt und deren gemeinsame Kinder verängstigt hatte. Der Nachbar griff kurzerhand zum handelsüblichen Luftgewehr und holte die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte seiner Familie mit zwei Schüssen vom Himmel, was zum Totalschaden des Fluggeräts führte. Das Gericht sprach den Nachbarn vom Vorwurf der Sachbeschädigung frei, da dieser im bürgerlich rechtlichen Notstand (§ 228 BGB) gehandelt hatte. Erst luftgestützt ausspähen, dann noch Strafantrag stellen: Mimimi.

 

Wagner

Lukas Wagner LL.M. 

Datenschutzbeauftragter der HK2 Comtection GmbH

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News

 

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News

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Fack Ju Göthe als Marke doch nicht sittenwidrig?

Der EU-Generalanwalt hat empfohlen, die Ablehnung des EUIPO und des EuG gegen die Eintragung der Marke „Fack Ju Göhte“ für diverse Merchandising Artikel wegen angeblichen Verstoßes gegen die guten Sitten aufzuheben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte auch im Markenrecht. Auch spreche der große Erfolg des Films gegen die Annahme der Unsittlichkeit. (TH)

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Fack Ju Göthe als Marke doch nicht sittenwidrig?
Der EU-Generalanwalt hat empfohlen, die Ablehnung des EUIPO und des EuG gegen die Eintragung der Marke „Fack Ju Göhte“ für diverse Merchandising Artikel wegen angeblichen Verstoßes gegen die guten Sitten aufzuheben. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gelte auch im Markenrecht. Auch spreche der große Erfolg des Films gegen die Annahme der Unsittlichkeit. (TH)

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Telekommunikationsdienst nach EU-Recht

Webdienste wie Googles Gmail gelten nicht als Telekommunikationsdienst nach EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Demnach müssen Gmail und ähnliche Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen, wie etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einzurichten (EuGH C 193-18)  (MH)

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Telekommunikationsdienst nach EU-Recht
Webdienste wie Googles Gmail gelten nicht als Telekommunikationsdienst nach EU-Recht, hat der Europäische Gerichtshof in einem Grundsatzurteil entschieden. Demnach müssen Gmail und ähnliche Webangebote keine neuen Verpflichtungen beim Datenschutz oder der öffentlichen Sicherheit eingehen, wie etwa Schnittstellen für den Datenzugriff von Ermittlungsbehörden einzurichten (EuGH C 193-18)  (MH)

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Wer muss eine Wettbewerbsverletzung beweisen?

Der BGH (Beschluss vom 14.03.2019, Az.: I ZR 167/18) hat eine Entscheidung des Kammergerichts aufgehoben, bei der der Kläger eine Wettbewerbsverletzung behauptete, der Beklagte Zeugen für das Nichtbestehen der Verletzung anbot, diese jedoch nicht angehört wurden und das KG dennoch zu Lasten des Beklagten entschied. Hier hätte der Kläger die Rechtsverletzung beweisen müssen. (TH)

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Wer muss eine Wettbewerbsverletzung beweisen?
Der BGH (Beschluss vom 14.03.2019, Az.: I ZR 167/18) hat eine Entscheidung des Kammergerichts aufgehoben, bei der der Kläger eine Wettbewerbsverletzung behauptete, der Beklagte Zeugen für das Nichtbestehen der Verletzung anbot, diese jedoch nicht angehört wurden und das KG dennoch zu Lasten des Beklagten entschied. Hier hätte der Kläger die Rechtsverletzung beweisen müssen. (TH)

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Europäische Leitlinien zur Videoüberwachung

Das European Data Protection Board verabschiedete im Juli 2019 Leitlinien zur Videoüberwachung. Sie stellen klar, wie die DSGVO auf herkömmliche und auf „smarte“ Videoüberwachung anzuwenden ist, und zielen darauf ab, die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen. Die Leitlinien gehen u.a. auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, das Haushaltsprivileg und die Weitergabe von Aufnahmen an Dritte ein. Das EDPB führt bis zum 09.09.2019 eine öffentliche Konsultation zu den Leitlinien durch. (LUW)

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Europäische Leitlinien zur Videoüberwachung
Das European Data Protection Board verabschiedete im Juli 2019 Leitlinien zur Videoüberwachung. Sie stellen klar, wie die DSGVO auf herkömmliche und auf „smarte“ Videoüberwachung anzuwenden ist, und zielen darauf ab, die einheitliche Anwendung der DSGVO sicherzustellen. Die Leitlinien gehen u.a. auf die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, das Haushaltsprivileg und die Weitergabe von Aufnahmen an Dritte ein. Das EDPB führt bis zum 09.09.2019 eine öffentliche Konsultation zu den Leitlinien durch. (LUW)

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Klagebefugnis des Wettbewerbsverbands IDO?

Die Klagebefugnis des Wettbewerbsverbands IDO gegen einen Comic-Händler wurde verneint, da nicht genügend Mitglieder Wettbewerber des Beklagten mit wirtschaftlichem Gewicht waren (OLG FFM, Urteil vom 02.05.2019, Az.: 6 U 58/18). Mitgliedsunternehmen, die kein Ladengeschäft haben und nur auf Verkaufsplattformen eine Vielzahl unterschiedlicher Artikel anbieten sind hierbei geringer zu gewichten. (TH)

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Klagebefugnis des Wettbewerbsverbands IDO?
Die Klagebefugnis des Wettbewerbsverbands IDO gegen einen Comic-Händler wurde verneint, da nicht genügend Mitglieder Wettbewerber des Beklagten mit wirtschaftlichem Gewicht waren (OLG FFM, Urteil vom 02.05.2019, Az.: 6 U 58/18). Mitgliedsunternehmen, die kein Ladengeschäft haben und nur auf Verkaufsplattformen eine Vielzahl unterschiedlicher Artikel anbieten sind hierbei geringer zu gewichten. (TH)

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Vorträge

 

 

Karsten U. Bartels LL.M. leitet am 12./.13.09.2019 den Workshop „Trainingswerkstatt Vertragsverhandlung“ für Start-ups im Rahmen des Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen, durchgeführt vom VDI/ VDE-IT und gefördert vom BMWi.

 

 

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Vorträge

Karsten U. Bartels LL.M. leitet am 12./.13.09.2019 den Workshop „Trainingswerkstatt Vertragsverhandlung“ für Start-ups im Rahmen des Gründerwettbewerb – Digitale Innovationen, durchgeführt vom VDI/ VDE-IT und gefördert vom BMWi.

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HK2 #Mix

 

Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.
 

Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.
All genders welcome #inclusion #diversity

 

Karsten U. Bartels
 

Karsten U. Bartels LL. M.
Trägt Harvey Specter da etwa einen … Zw … Zwei … Zweireiher? #Suits #Staffel_7

 

Matthias Hartmann
 

Matthias Hartmann
5 Stunden Produktdatenschutzworkshop bei 30 Grad, #GDPRstillstanding

 

 

Jörg Hennig
 

Jörg Hennig
#nixmix

 

RA Tecumtha Hilser LL.M.
 

Tecumtha Hilser LL.M.
Wo ist der Klimawandel, wenn der Urlaub vor der Tür steht? #schlechtes Wetter

 

RA Bernhard Kloos
 

Bernhard Kloos
sucht gerade Wale vor #Hokkaido

 

RA Philip Koch

 

Philip Koch
Cool! Training für den #berlinmarathon bei über 30 Grad…

 

 

RAin Nadja Marquard
 

Nadja Marquard
Der Dreijährige mag Broccoli, weil der „so schön wuschelig ist“! #kindermund

 

RAin Anika Nadler

 

Anika Nadler
#nixmix

 

Michael Schramm

 

Michael Schramm LL.M.
Anhebung der DSB-Bestellpflicht? – Ich dachte die DSGVO wäre hauptsächlich für Anwälte und Berater!

 

Sina Schmiedefeld

Sina Schmiedefeld
Happy Pride! #lgbtq #regenbogenfarben

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HK2 #Mix

Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.
Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M.
All genders welcome #inclusion #diversity

Karsten U. Bartels
Karsten U. Bartels LL. M.
Trägt Harvey Specter da etwa einen … Zw … Zwei … Zweireiher? #Suits #Staffel_7

Matthias Hartmann
Matthias Hartmann
5 Stunden Produktdatenschutzworkshop bei 30 Grad, #GDPRstillstanding

Jörg Hennig
Jörg Hennig
#nixmix

RA Tecumtha Hilser LL.M.
Tecumtha Hilser LL.M.
Wo ist der Klimawandel, wenn der Urlaub vor der Tür steht? #schlechtes Wetter

RA Bernhard Kloos
Bernhard Kloos
sucht gerade Wale vor #Hokkaido

RA Philip Koch
Philip Koch
Cool! Training für den #berlinmarathon bei über 30 Grad…

RAin Nadja Marquard
Nadja Marquard
Der Dreijährige mag Broccoli, weil der „so schön wuschelig ist“! #kindermund

RAin Anika Nadler
Anika Nadler
#nixmix

Michael Schramm
Michael Schramm LL.M.
Anhebung der DSB-Bestellpflicht? – Ich dachte die DSGVO wäre hauptsächlich für Anwälte und Berater!

Sina Schmiedefeld
Sina Schmiedefeld
Happy Pride! #lgbtq #regenbogenfarben

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HK2 Rechtsanwälte - Impressum

 

HK2 Rechtsanwälte
Hausvogteiplatz 11 A | 10117 Berlin | Telefon +49 (0)30 27 89 00 – 0 | Telefax +49 (0)30 27 89 00 – 10
mail@hk2.eu

Partner
Karsten U. Bartels LL.M., Rechtsanwalt Deutschland | Matthias Hartmann, Rechtsanwalt Deutschland
Jörg Hennig, Rechtsanwalt Deutschland | Bernhard Kloos, Rechtsanwalt Deutschland | Philip Koch, Rechtsanwalt Deutschland

Rechtsform
Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Sonstige Angaben
Alle Rechtsanwälte von HK2 Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin.

Das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland regeln die Vorschriften
■ der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

■ der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
■ der Fachanwaltsordnung (FAO)
■ des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
■ der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
■ der berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG).


Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können unter www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ abgerufen werden.

Verantwortlicher für den Inhalt des Newsletters
Matthias Hartmann, Anschrift wie oben.

Urheberrechtshinweise Bilder

Red Flags:
Bild 1 – © „Plagiat“ als Meinung oder Tatsache – sketchnote-plagiat – Nadja Marquard
Bild 2 – © Journalistisches Gewerbe – pexels.com – Bild wurde bearbeitet*
Bild 3 – © Aus für Facebook-Gewinnspiele? – pexels.com – Bild wurde bearbeitet*

Bild 4 – © Einmal im Netz – Haftung für immer – pexels.com – Bild wurde bearbeitet*

Vorträge – © VTT Alex Kalmbach/Adobestock.com

 

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Gesellschaft bürgerlichen RechtsSonstige Angaben
Alle Rechtsanwälte von HK2 Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin.Das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland regeln die Vorschriften
■ der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
■ der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
■ der Fachanwaltsordnung (FAO)
■ des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
■ der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
■ der berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG).

Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können unter www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ abgerufen werden.

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Matthias Hartmann, Anschrift wie oben.

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Vorträge – © VTT Alex Kalmbach/Adobestock.com

 

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NEUESTE BEITRÄGE

  • NEWSLETTER – HK2 – Der Rote Faden 04/2020 – Corona – Vertragsanpassung, Entschädigung, Arbeitsrecht, Video-Konferenzen, Geschäftsgeheimnisse
  • Meta-Informationen von Dateien können unter ein Geschäftsgeheimnis fallen
  • NEWSLETTER – HK2 – Der Rote Faden 03/2020 – Corona, Influencer, Empfehlungen und AGB

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  • Den richtigen Namen für mein Unternehmen und mein Produkt finden – und behalten
  • AGB und lange Verträge, notwendig oder teurer Spaß?
  • Das Produkt in die richtige Bahn lenken – über den Nutzen von Vertriebsverträgen

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