NEWSLETTER – HK2 – Der Rote Faden 04/2019 – Amazon-Cloud, Mangelfolgeschäden, Comtection & COM-Deck
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Sehr geehrte Damen und Herren, besonders gern schreibe ich das Editorial, wenn wir neue Kolleginnen oder Kollegen bei uns begrüßen können. Heute darf ich das gleich zweifach: Johanna und Lukas – seid herzlich willkommen in der HK2-Familie! Wir freuen uns, Euch bei uns zu haben. Sie lernen die beiden noch kennen, nicht nur weiter unten im Text. Wir berichten in dieser Ausgabe von Polizeidaten in der Amazon-Cloud und den Folgen, Mangelfolgeschäden mit Folgen und Sternchenhinweisen ohne (die gewünschten) Folgen. Zudem kündigt sich ein IT-Sicherheitsgesetz 2.0 und eine Klärung zur Klagebefugnis bei Datenschutzverstößen an. Wenn Sie Matthias Hartmann und mich übrigens mal in Aktion sehen möchten, finden Sie hier den Link zum Video zum 6. Deutschen IT-Rechtstag. Viel Spaß bei der Lektüre! Ihr/ Euer
Karsten U. Bartels LL. M. |
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Ich war noch niemals in New York… Für Ihre Daten dürften die meisten Deutschen wollen, dass das auch so bleibt. Die Datenverarbeitung in den USA wird oft kritisch gesehen. Um den besorgten Europäern ihre Dienste trotzdem schmackhaft zu machen, bieten viele US-Anbieter Serverstandorte in Europa an. |
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Mangelfolgeschäden werden teuer! Entsteht durch einen Mangel der Leistung ein Schaden an einem anderen Rechtsgut des Kunden (hier: Schäden an verschiedenen Teilen des Motors durch unsachgemäße Wartung des Keilrippenriemens), so kann ohne Fristsetzung Schadensersatz verlangt werden. Auf eine Nacherfüllung muss sich der Kunde nicht einlassen, weil die anderen Rechtsgüter ja nicht nacherfüllt werden können, denn diese waren nicht Gegenstand der vertraglichen Leistung. Wenn dem Kunden dann aufgrund der Art der Schäden ein berechtigtes Interesse an einer einheitlichen Reparatur zuzubilligen ist (hier bejaht: gesamten Motor reparieren lassen aus einer Hand), dann soll der Werkunternehmer auch sein Nachbesserungsrecht hinsichtlich der mangelhaften Leistung ohne Fristsetzung verlieren. Er muss die gesamte Reparatur zahlen, ohne selbst den Schaden beseitigen zu dürfen (BGH VII ZR 63/18). |
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Achtung bei der Nachweisführung mittels Screenshot vor Gericht! Häufig ist der Ausdruck eines Screenshots die einzige Möglichkeit, eine vermeintliche Verletzungshandlung vor Gericht darzustellen. Ein Screenshot ist jedoch keine Urkunde im Sinne des Zivilprozessrechts, so dass sie keinen Beweis über seinen Inhalt darstellt. Das OLG Jena (Urteil vom 28.11.2018, Az.: 2 U 524/17) hat klargestellt, dass Ausdrucke von Screenshots kein besonderes Vertrauen hinsichtlich ihrer Richtigkeit genießen. Deswegen sollte:
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Die Daten sind sicher, die Möbel weg Wir vergrößern uns! Hohe Wände, viel Glas und Licht in der 1. Etage am Hausvogteiplatz 11 A – zu Anfang April hat die HK2 Comtection GmbH auf unserem neuen „COM-Deck“ die Arbeit in Sachen Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance aufgenommen. Nach dem Superdatenschutzjahr 2018 haben wir Verstärkung durch unsere Neuzugänge Rechtsanwältin Dr. Johanna Schmidt-Bens LL.M. als Senior Consultant und Lukas Wagner LL.M. als Consultant bekommen. Die Rechner laufen, die Literatur ist verfügbar und die Kaffeemaschine angeschlossen. Was will man mehr? Die Möbel sind nicht da! Gestohlen samt LKW vom Hof des Herstellers. Glauben Sie nicht? So haben wir auch reagiert. Unser Team nimmt es gelassen. Solange Kopf und Computer funktionieren und immer genügend Kaffee da ist, können die neuen Beschlüsse der Datenschutzaufsichtsbehörden ruhig kommen. Während die Möbel neu verladen werden, ist wer anderes schon angekommen: das neue Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) (wir berichteten) ist am 26.4.2019 in Kraft getreten. |
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Eine Cheese-Alternative-Disc mit Fettstreifen und extra Salbe bitte! Die Europäische Union steht vor einem Problem: massenweise kaufen gutgläubige EU-Bürger aus Versehen pflanzliche Produkte anstatt Fleisch. So sieht es jedenfalls ein Teil der Politik, für die der Veggie-Burger eine Gefahr für den gepflegten Fleischkonsum darstellt und am besten in „Veggie-Disc“ umbenannt werden sollte, damit eindeutig erkennbar sei, was auf dem Teller landet. Der EU-Abgeordnete Éric Andrieu sagt „Ein Steak sollte auch ein echtes Steak sein!“. Recht hat der Mann – egal, ob Steak von dem altnordischen Wort „Steik“ stammt, was lediglich „braten“ bedeutet, oder nicht. Kann man ja mal verwechseln. Bereits im Juni 2016 hat der EuGH entschieden, dass vegane Lebensmittel nicht unter Bezeichnungen wie Milch, Butter oder Käse vertrieben werden dürfen, da diese Bezeichnungen Produkten tierischen Ursprungs vorbehalten seien. Am Ende benutzt noch jemand Tofu-Butter als Beilage zum Mettigel! Nach neuerer Ansicht des Landgerichts Stade sei die Bezeichnung „Käse-Alternative“ für vegane Cashew-Produkte aber wiederum nicht rechtswidrig. Ist doch alles verwirrend! Aber zum Glück nennt sich Hafer-Milch nun endlich Hafer-Drink und schützt den EU-Durchschnitts-Verbraucher vor gesunder, nachhaltiger und umweltbewusster Ernährung. Die Gefahr wäre somit gebannt, gäbe es nicht mangels Rechtsprechung in manchen zwielichtigen Geschäften weiterhin Sonnenmilch zu kaufen. Guten Appetit! |
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„Geht nicht, gibt’s nicht.“ Vom Lebensmittelhersteller Dr. Oetker kommend verstärke ich als Senior Consultant seit April 2019 das klasse Team der Comtection. Nach meinen Tätigkeiten als Konzerndatenschutzbeauftragte und Consultant Data Protection bei zwei großen Industrieunternehmen einschließlich angegliederter Startups sowie Stationen bei der Berliner Datenschutzaufsichtsbehörde und einem Digital-Verband bin ich glücklich, jetzt auf Beraterseite innovative Projekte im Datenschutz und der IT-Sicherheit mit zu gestalten und unsere Mandanten bei der Einhaltung der Compliance zu unterstützen. Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Unternehmen und Fachbereichen habe ich in meiner langjährigen Berufserfahrung kennen und schätzen gelernt. Aus verschiedenen Blickwinkeln findet man oft die besten Lösungen, auch und gerade im Datenschutz!
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Senior Consultant der HK2 Comtection GmbH, zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)
Von Hause aus Politik- und Europawissenschaftler unterstützte ich zuletzt bei der Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH vor allem internationale IT-Unternehmen bei ihrem Markteintritt in Deutschland und Europa. Hier lernte ich einerseits große Bewunderung für das deutsche und europäische Datenschutzrecht kennen und sah andererseits, vor welch große Herausforderungen das BDSG und die DSGVO innovative IT-Unternehmen stellen. „If you can make it here you can make it anywhere“ im Datenschutz klingt als Slogan fürs Standortmarketing scheinbar sinnhaft, ist aber als Beratungsansatz nur bedingt zielführend. Das war Teil meiner Motivation, ein berufsbegleitendes zweites Masterstudium im Wirtschaftsrecht zu belegen, um nun bei der HK2 Comtection handhabbare Datenschutzlösungen für unsere Mandanten zu erarbeiten. Dabei fällt meine Ansprache vielleicht ungewohnt wenig anwaltlich aus.
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Befangenheit wegen gerichtlichen Hinweisen
Weist ein Richter in einem einstweiligen Verfügungsverfahren die Antragstellerin vor Erlass der einstweiligen Verfügung darauf hin, dass der gestellte Antrag unbegründet ist, ein anderer Antrag jedoch zulässig wäre, kann dieser Hinweis zur Befangenheit des Richters führen, wenn der daraufhin geänderte Antrag erlassen wird (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.03.2019, Az.: 11 W 70/18). (TH)
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Amazon-Bewertungen kaufen? Keine gute Idee!
Gekaufte Online-Bewertungen sind ein bekanntes Problem. Amazon hat gegen eine Agentur geklagt, die für Verkäufer auf Amazon gegen Entgelt Kundenrezensionen vermittelten. Das OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 22.02.2019, Az.: 6 W 9/19) hat entschieden, dass dies dann unzulässig ist, wenn bei der Bewertung nicht gleichzeitig darauf hingewiesen wird, dass die Bewertung gegen Zahlung eines Entgelts beauftragt wurde. (TH)
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Nicht immer hilft ein Sternchenhinweis
Wirbt jemand mit der Angabe „SONDER-AKTION: zusätzlich 20 % AUF ALLES OHNE WENN UND ABER“, ist eine Einschränkung mittels Sternchenhinweis nicht möglich, da die Werbeangabe objektiv falsch ist und nicht mehr aufgeklärt werden kann (LG Dortmund, Urteil vom 31.10.2018, Az.: 20 O 22/18). (TH)
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Falsche Telefonnummer bei telefonischem Vertragsschluss
Gibt der Mitarbeiter eines Unternehmens bei einem Telefonat, welches den Abschluss eines Vertrages zum Gegenstand hat, eine Telefonnummer an, unter der das Unternehmen nicht zu erreichen ist, handelt es sich um einen Wettbewerbsverstoß gemäß § 5a Abs.2 UWG, da das Unternehmen die vorvertraglichen Informationspflichten gemäß § 312d BGB nicht erfüllt hat (OLG München, Urteil vom 28.02.2019, Az.: 6 U 914/18). (TH)
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Auskunftsanspruch gegen soziale Netzwerke bei Identitätsdiebstahl und Beleidigung
Das LG Frankfurt am Main (Beschluss vom 18.02.2019, Az.: 2-03 O 174/18) hat einer Frau einen umfassenden Auskunftsanspruch auf Mitteilung sämtlicher Bestands- und Nutzungsdaten wie z. B. IP-Adresse, E-Mail-Adresse des Anmelders usw. gegen ein soziales Netzwerk zugesprochen. Dritte hatten Namen und Foto der Frau zur Erstellung eines falschen Instagram-Accounts verwendet und die Frau dort grob beleidigt. (TH)
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IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Das 2015 in Kraft getretene IT-Sicherheitsgesetz (ITSiG) ist bereits reformbedürftig. Folglich liegt seit Ende März ein Referentenentwurf zum sog. ITSiG 2.0 vor. Zum einen wird eine europäische Harmonisierung und generelle Stärkung der IT-Sicherheit angestrebt. Unter anderem sollen Mindeststandards und europaweit geltende Sicherheitszertifikate für IT-Produkte etabliert werden. Zum anderen bauen die staatliche Institutionen ihre Zugriffsmöglichkeiten auf IT-Systeme Schritt für Schritt weiter aus. Über den europäischen Staatstrojaner berichteten wir ja bereits. (MB)
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Verbraucherverbände vs. Datenschutzverletzungen?
Sind Verbraucherschutzverbände im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße klagebefugt? Dieser Frage widmete sich kürzlich der BGH, entschied jedoch, das Verfahren auszusetzen, bis der EuGH in einem verwandten Verfahren zu Facebooks Like-Buttons entscheiden wird. Grundsätzlich sind datenschutzrechtliche Verstöße von den zuständigen Aufsichtsbehörden zu ahnden, allerdings ist die Abmahnfähigkeit umstritten und wird auch im Bundestag diskutiert. Zur Abmahnfähigkeit von Datenschutzvergehen halten wir Sie auf dem Laufenden! (MB)
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Vorträge
und Seminare Am 14.05.2019 um 11:30 Uhr auf der Versicherungsforen Leipzig, Fachkonferenz „IT-Sicherheitsmanagement in Versicherungen“, hält Karsten U. Bartels LL.M. einen Vortrag zum Thema „Verträge zur IT-Sicherheit und Datenschutz – schließen, einhalten, prüfen Anforderungen der DSGVO, des IT-Sicherheitsgesetzes und nach künftiger Rechtslage“. Karsten U. Bartels LL.M. hält einen Vortrag auf dem BERLIN EMAIL SUMMIT on tour der EpiServer GmbH, am 28.05.2019 in Hamburg zu „Daten, Einwilligungen und Profile nach ePrivacy-Verordnung und DSGVO – Chance oder Katastrophe im E-Mail-Marketing“. In Rahmen den BvD-Verbandstagen 2019 spricht Karsten U. Bartels LL.M. am 05.06.2019, um 10.30 Uhr zum Thema: „Alles oder Nichts im neuen Geheimnisschutzrecht – Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen als Bedingung des Know-How-Schutzes“ . |
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Webinare
Am 09.05.2019 hält Bernhard Kloos ein kostenloses Webinar zum Thema “Einwilligung in Werbung und Datenverarbeitung”. Karsten U. Bartels LL.M. spricht am 18.06.2019 in unserem kostenlosen Webinar zum Thema: “Verträge verhandeln – Umgang mit unsachlichen Verhandlungsmitteln”.
ZU DEN WEBINAREN
Unsere Arbeitsrechts-Webinare: Jörg Hennig hält am 07.05. ein kostenloses Webinar zum Thema: “Zeitarbeit aktuell IV (nur für Kunden der HK2-Beratungsflatrate)”. Am 16.05. hält Anika Nadler ein kostenloses Webinar zum Thema: “Arbeitsrecht aktuell IV”.
ARBEITSRECHT WEBINARE
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![]() Philip Koch
Sonntag wieder on track beim #trollingermarathon… und bei voraussichtlich 7°C #esgibtkeinschlechteswetter |
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HK2 Rechtsanwälte
Hausvogteiplatz 11 A | 10117 Berlin | Telefon +49 (0)30 27 89 00 – 0 | Telefax +49 (0)30 27 89 00 – 10 mail@hk2.euPartner Karsten U. Bartels LL.M., Rechtsanwalt Deutschland | Matthias Hartmann, Rechtsanwalt Deutschland Jörg Hennig, Rechtsanwalt Deutschland | Bernhard Kloos, Rechtsanwalt Deutschland | Philip Koch, Rechtsanwalt DeutschlandRechtsform Gesellschaft bürgerlichen RechtsSonstige Angaben Alle Rechtsanwälte von HK2 Rechtsanwälte sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassene Rechtsanwälte und Mitglieder der Rechtsanwaltskammer Berlin.Das Berufsrecht der Rechtsanwälte in Deutschland regeln die Vorschriften ■ der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) ■ der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
■ der Fachanwaltsordnung (FAO)
■ des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG)
■ der Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE-Berufsregeln)
■ der berufsrechtliche Ergänzungen zum Geldwäschebekämpfungsgesetz (GwG).
Die berufsrechtlichen Regelungen für Rechtsanwälte können unter www.brak.de/fuer-anwaelte/berufsrecht/ abgerufen werden. Verantwortlicher für den Inhalt des Newsletters Urheberrechtshinweise Bilder Red Flags: HK2-Insights: – © Sunny studio/AdobeStock.com – Bild wurde bearbeitet* Webinare – © megaflopp/Adobestock.com
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