Geld ausgeben wird kostenlos! – Aufschläge für Zahlungsmittel künftig unzulässig
Die Freude über den im Internet gefundenen günstigen Flug währt oft nur bis zum letzten Schritt des Checkout-Prozesses im Buchungsportal. Dann nämlich muss das Zahlungsmittel ausgewählt werden. Einige Anbieter kassieren hier hohe Gebühren für den Einsatz gängiger Zahlungsmittel. Bisher besteht hier nur die Pflicht, zumindest eine gängige Zahlungsart kostenlos anzubieten. Jetzt geht der Gesetzgeber im Rahmen der Reform des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) noch einen Schritt weiter.
Ab dem 13.01.2018 verbietet der neu eingefügte § 270a BGB überhaupt Aufschläge für die meisten gängigen Zahlungsarten zu fordern. Dies umfasst jedenfalls normale SEPA-Überweisungen, im B2C-Bereich auch die meisten Debit- und Kreditkarten. Shop-Anbieter müssen prüfen, ob ihre angebotenen Zahlungsmittel erfasst sind und entsprechende Gebühren zum Stichtag streichen. Die Kunden hingegen können das gesparte Geld dann in mehr Beinfreiheit oder verstellbare Rückenlehnen investieren.
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