Ferrari ohne Testarossa oder „Marken müssen benutzt werden“
Ein Nürnberger Spielzeughersteller wollte sich Lizenzzahlungen an Ferrari sparen, weswegen er die Löschung der Kult-Marke „Testarossa“ wegen Nichtbenutzung vor dem deutschen und europäischen Markenamt beantragte. Nachdem er insoweit schon teilweise erfolgreich war, hatte er nunmehr auch vor dem LG Düsseldorf Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts hat Ferrari die Marke „Testarossa“ in der Vergangenheit nicht ausreichend verwendet.
Werden Marken fünf Jahre durchgehend nicht benutzt, können sie gelöscht werden. Die Produktion des „Testarossa“ wurde bereits vor 21 Jahren eingestellt. Die Verwendung der Marke in geringem Umfang für Ersatzteile reichte dem Gericht nicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass Ferrari in Berufung gehen wird.
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