Facebook Fanpages – Abschalten oder informieren?
Nach Auffassung des EuGH sind Betreiber von Facebook Fanpages für die Datenverarbeitung durch Facebook mitverantwortlich. Zwar würde Facebook über die Cookies entscheiden. Über die Parametrisierung seiner anonymen Statistiken würde der Fanpage-Betreiber aber darauf einwirken, welche Daten Facebook erhebt.
Die Aufsichtsbehörden haben daraus schnell Konsequenzen abgeleitet: Demnach müssen Fanpage-Anbieter transparent informieren, wie die Daten verarbeitet werden, bei Tracking grundsätzlich eine Einwilligung einholen und mit Facebook eine Vereinbarung über die gemeinsame Verarbeitung treffen und Dritten zur Verfügung stellen. Da das derzeit nicht funktioniert, gibt es nur eine sichere Option: Fanpage abschalten.
Es gibt aber auch viele Fragezeichen. Gilt das auch unter der DSGVO (wahrscheinlich)? Was ergibt sich aus der untergeordneten Verantwortlichkeit des Fanpage-Anbieters (weiß keiner)? Wie reagiert Facebook (wollen Datenschutzrichtlinie ändern)? Und was machen die Aufsichtsbehörden (sie prüfen)? Zumindest sollte der Betreiber einer Fanpage die User informieren, soweit er das kann.
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