Die Folgen des neues Urhebervertragsrechts für die Praxis // Teil 3: Gemeinsame Vergütungsregelungen
Durch das neue Urhebervertragsrecht wird neben dem Individualurheberrecht auch das Recht der gemeinsamen Vergütungsregeln, zwischen Urhebervereinigungen einerseits und Werknutzern andererseits, geändert. So wurde ein neues Verbandsklagerecht eingeführt, um die Durchsetzung von gemeinsamen Vergütungsregeln zu erleichtern.
Wird vertraglich von den gemeinsamen Vergütungsregeln zum Nachteil des Urhebers abgewichen, sieht das Gesetz einen Unterlassungsanspruch vor. Klagebefugt sind neben Urheber- und Werknutzervereinigungen sogar einzelne Werknutzer. Folglich können nicht nur Urheber, sondern auch Dritte, die an die Vergütungsregeln gebunden sind, eine Umstellung der vertraglichen Regelung erwirken und zwar mittels einstweiliger Verfügung.
Wird von der in den Vergütungsregeln festgelegten angemessenen Vergütung nachteilig abgewichen, kann sich der Werknutzer auf diese Vertragsklausel nicht berufen und der Urheber kann von seinem Vertragspartner die Vertragsanpassung verlangen.
Bild: BlueBoeing/shutterstock.com