HK2 Insights: Schwarzer Tag für „Black Friday“
 

Der Inhaber einer Marke darf anderen die Nutzung des geschützten Zeichens verbieten. Zum Schutz des freien Gebrauchs der Sprache sind freihaltebedürftige Alltagsbegriffe und solche ohne Unterscheidungskraft von der Eintragung ausgeschlossen. Einer Gesellschaft aus Hongkong gelang es dennoch, sich die Marke „Black Friday“ zu sichern. Nachvollziehbar die Aufregung, als Online-Händlern kurz vor dem gleichnamigen Freitag nach Thanksgiving Abmahnungen ins Haus flatterten. Für einen Mandanten gingen wir in die Gegenoffensive und stellten Löschungsantrag. Erfreulich klar die Entscheidung des Markenamtes: „Black Friday“ fehlt die Unterscheidungskraft. Die Marke ist zu löschen. Der unter „Black Friday“ in den USA seit Jahren existierende Einkaufstag mit hohen Rabatten, sehr hohen Umsätzen und entsprechender Popularität habe schon vor dem Anmeldetag der Marke „seinen Weg auch nach Deutschland gefunden“. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig; die Markeninhaberin kann hiergegen noch Rechtsbehelf einlegen. To be continued...   Bildnachweis: © Antonio Guillem/shutterstock.com

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Dunkelrot: Very mono, Yoko!
 

„In the middle of the night I call your name // Oh Yoko“ sang John Lennon einst. Jetzt geht seine Witwe Yoko Ono gerichtlich dagegen vor, dass ihr Name im Hamburger Nachtleben genannt wird. Allerdings geht es in dem Rechtsstreit nicht etwa um Lennons Song aus den 70ern, sondern um eine Kiez-Kneipe namens „Yoko Mono“. Das Landgericht Hamburg hat nun dem Betreiber untersagt, seine Bar so zu nennen. Anwälte und Gericht sind sich einig, dieses kreative Wortspiel müsse verboten werden, da es einen Missbrauch zu wirtschaftlichen Zwecken darstellt. Der Kneipenkreativität und der künstlerischen Namensfindung gehören Grenzen gesetzt. Doch als wäre dieser eine Namens-Fauxpas nicht genug, hat es der Yoko Mono-Bar-Betreiber tatsächlich gewagt, seine zweite Bar „John Lemon“ zu taufen. Die Witwe sieht darin das Persönlichkeitsrecht ihres verstorbenen Mannes verletzt und findet, auch dieser Kneipen-Name gehöre verboten. Wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird, ist noch nicht absehbar. Die Gefahr, das Vermächtnis des weltbekannten Beatles-Musikers durch den Betrieb einer kleinen Hamburger Schankstube zu beschädigen, sollte selbstverständlich ernst genommen werden. Immerhin traten die Beatles zu Beginn ihrer Karriere über 100 mal in der norddeutschen Stadt auf. Wie auch immer – vielleicht mag der John Lemon-Inhaber auch einfach nur Zitronen. Bildnachweis: © DSD / pexels.com

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Ferrari ohne Testarossa oder „Marken müssen benutzt werden“
 

Ein Nürnberger Spielzeughersteller wollte sich Lizenzzahlungen an Ferrari sparen, weswegen er die Löschung der Kult-Marke „Testarossa“ wegen Nichtbenutzung vor dem deutschen und europäischen Markenamt beantragte. Nachdem er insoweit schon teilweise erfolgreich war, hatte er nunmehr auch vor dem LG Düsseldorf Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts hat Ferrari die Marke „Testarossa“ in der Vergangenheit nicht ausreichend verwendet. Werden Marken fünf Jahre durchgehend nicht benutzt, können sie gelöscht werden. Die Produktion des „Testarossa“ wurde bereits vor 21 Jahren eingestellt. Die Verwendung der Marke in geringem Umfang für Ersatzteile reichte dem Gericht nicht.  Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es ist davon auszugehen, dass Ferrari in Berufung gehen wird.   Bildnachweis: © Pixabay / pexels.com

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Marken anmelden: Verfahren, Kosten & Strategien
 

Wir haben bereits darüber berichtet, was der Markenschutz einem Startup bringen kann. Eine Marke bekommt man aber erst, wenn man das Eintragungsverfahren beim zuständigen Markenamt durchlaufen hat. Hier geben wir einen Überblick über die Verfahren, Kosten und strategische Erwägungen bei der Markenanmeldung. (mehr …)

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Was bringt mir der Markenschutz?
 

Ist das eigene Zeichen durch Markenrechte geschützt, kann Konkurrenten die verwechslungsfähige Verwendung untersagt werden. Wann genau das der Fall ist, stellt dieser Beitrag dar. (mehr …)

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Keyword Advertising
 

Verschiedene Onlinedienste ermöglichen die Platzierung von Werbung zu bestimmten Schlagwörtern („Keyword Advertising“). Bei Google beispielsweise werden auf diese Weise Anzeigen neben der Trefferliste verkauft. (mehr …)

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Durchsetzung von Ansprüchen bei Verletzung von Marken
 

Wird ein Kennzeichen verletzt, bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung, Schadensersatz und Auskunft. Es gibt verschiedene Wege diese Ansprüche durchzusetzen. Abzuwägen sind die Risiken mit den erstrebten Zielen. (mehr …)

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Namen, Marken, Unternehmenskennzeichen. Wann ist der Name meines Unternehmens oder meiner Produkte geschützt?
 

Sich ausreichend Zeit für die Wahl eines guten Namens zu nehmen, ist nicht nur für das Marketing, sondern auch aus rechtlicher Sicht gut. (mehr …)

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Den richtigen Namen für mein Unternehmen und mein Produkt finden – und behalten
 

Den richtigen Namen zu finden ist schwierig. Ihn später zu verlieren umso ärgerlicher. Wie vermeidet man solche Probleme von vornherein? (mehr …)

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