„Du gehörst jetzt mir“ – Wettbewerbsverbote für Gründer
 

Für Investoren sind die Gründer mindestens ebenso wichtig wie deren Ideen und Produkte. Diese sollen ihre volle Kraft dem Startup zur Verfügung stellen und nicht auf die Idee kommen, sich anderen Projekten zu widmen oder gar mit einer „neuen Braut“ in Konkurrenz zum gerade erworbenen Startup zu treten. Mittel zur Durchsetzung dieses Interesses sind oft vertragliche Wettbewerbs- und Nebentätigkeitsverbote, die allerdings nur in Grenzen zulässig sind. (mehr …)

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