Dunkelrot: Very mono, Yoko!

„In the middle of the night I call your name // Oh Yoko“ sang John Lennon einst. Jetzt geht seine Witwe Yoko Ono gerichtlich dagegen vor, dass ihr Name im Hamburger Nachtleben genannt wird. Allerdings geht es in dem Rechtsstreit nicht etwa um Lennons Song aus den 70ern, sondern um eine Kiez-Kneipe namens „Yoko Mono“. Das Landgericht Hamburg hat nun dem Betreiber untersagt, seine Bar so zu nennen. Anwälte und Gericht sind sich einig, dieses kreative Wortspiel müsse verboten werden, da es einen Missbrauch zu wirtschaftlichen Zwecken darstellt. Der Kneipenkreativität und der künstlerischen Namensfindung gehören Grenzen gesetzt. Doch als wäre dieser eine Namens-Fauxpas nicht genug, hat es der Yoko Mono-Bar-Betreiber tatsächlich gewagt, seine zweite Bar „John Lemon“ zu taufen. Die Witwe sieht darin das Persönlichkeitsrecht ihres verstorbenen Mannes verletzt und findet, auch dieser Kneipen-Name gehöre verboten. Wie das Gericht in diesem Fall entscheiden wird, ist noch nicht absehbar. Die Gefahr, das Vermächtnis des weltbekannten Beatles-Musikers durch den Betrieb einer kleinen Hamburger Schankstube zu beschädigen, sollte selbstverständlich ernst genommen werden. Immerhin traten die Beatles zu Beginn ihrer Karriere über 100 mal in der norddeutschen Stadt auf. Wie auch immer – vielleicht mag der John Lemon-Inhaber auch einfach nur Zitronen. Bildnachweis: © DSD / pexels.com

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